Ab dem 01.01.2015 wird auf den selbst verbrauchten Strom teilweise die EEG-Umlage erhoben.
Dies gilt für Anlagen, die größer als 10 kWp sind. Die meisten auf Einfamilienhäusern errichteten Anlagen liegen mit ihrer Leistung unter 10 kWp und sind somit von der EEG-Umlage befreit.